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Blacklist: Staaten, die Angriffskriege führen

§ 80 StGB Vorbereitung eines Angriffskrieges

7 Gesetze verweisen aus 10 Artikeln auf § 80

Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.


Staaten, die an Angriffskriegen beteiligt sind oder seit 1945 waren:

Bundesrepublik Deutschland

Frankreich

Gaza

Großbritannien

Israel

Italien

Russland

USA

(Liste unvollständig)